Start / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FlächenFaktor GmbH · für Lieferungen und Leistungen · Stand 05.11.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FlächenFaktor GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a) „HEXAGON by FlächenFaktor“ ist ein Geschäftsbereich der FlächenFaktor GmbH. Vertragspartner ist auch bei Aufträgen unter dieser Bezeichnung die FlächenFaktor GmbH.
b) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
c) Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Vereinbarung, eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, etwa per E-Mail, oder durch Beginn der beauftragten Leistung zustande.
d) Diese AGB gelten ergänzend, soweit ihre Einbeziehung vereinbart wurde. Die im jeweiligen Vertrag oder Auftrag einschließlich der zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Anlagen wirksam vereinbarten besonderen Regelungen gehen diesen AGB vor. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 3 Leistungsumfang
a) Art und Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Auftrag und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
b) Änderungen und Zusatzleistungen werden vereinbart und sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
c) Ob Waren geliefert, Tätigkeiten ausgeführt oder bestimmte Arbeitsergebnisse geschuldet werden, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsinhalt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die vereinbarten Preise in Euro. Angebote und Aufträge weisen den zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger zusätzlicher Kosten aus. Soweit der Gesamtpreis vorab nicht bestimmbar ist, werden die Berechnungsgrundlagen angegeben.
b) Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fälligkeit, insbesondere eine erforderliche Abnahme, bleiben unberührt.
c) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu Verzugszinsen und Verzugsschäden.
§ 5 Termine und Leistungsausführung
a) Es gelten die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine, Ausführungsfristen und Leistungsintervalle.
b) Über absehbare Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht zu vertretenden Leistungshindernissen bleiben die gesetzlichen Rechte beider Parteien unberührt.
§ 6 Gewährleistung und Mängelanzeige
a) Der Auftragnehmer liefert Waren in der vereinbarten Beschaffenheit und erbringt seine Leistungen fachgerecht sowie unter Beachtung der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik.
b) Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel zeitnah mitteilen, möglichst in Textform. Hierdurch werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen begründet. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
c) Bei mangelhaften Waren oder Werkleistungen erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
§ 7 Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
c) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz a sowie die Haftung wegen Arglist, aus übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vom Auftraggeber beigestellte Gegenstände, insbesondere Textilien, werden von diesem Eigentumsvorbehalt nicht erfasst. Ein gesetzlicher Eigentumsübergang, insbesondere durch festen Einbau in ein Gebäude, bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
§ 10 Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese ohne die Rechtswahl anwendbar wären.
b) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Kaiserslautern ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für andere Auftraggeber gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
c) Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie vereinbart werden. Die Folgen unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
d) Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Soweit ein solches Recht besteht, wird hierüber gesondert belehrt.
